Ärztin am Schreibtisch beim Ausfüllen einer Verordnung in einem modernen Büro.

In drei Schritten zur Sauerstoff-Verordnung

Sobald die ärztliche Indikation für eine Langzeit-Sauerstofftherapie (LOT/LTOT) vorliegt, übernehmen wir die Abwicklung der Versorgung mit dem entsprechenden Therapiegerät.

Erster Schritt: Geeignetes Therapiegerät auswählen

Wir schauen uns den Status Quo immer individuell an. So wird bei der Auswahl neben dem stationären Therapiesystem auch ein mobiles System verordnet, sofern Patient:innen noch mobil sind.

Hierbei wird auch die häusliche Situation betrachtet: Haus mit mehreren Stockwerken, Wohnung, Garten?

Für die geeignete Auswahl des Sauerstoffgerätes werden benötigt:1

  • die erforderliche Sauerstoff-Flussmenge in Ruhe und unter Belastung
  • Beurteilung der Mobilität der Patient:innen
  • Klärung, ob Demandfähigkeit vorhandenen bzw. nicht vorhanden ist
  • und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Faktoren

Zweiter Schritt: Ausfüllen der Verordnung

Für den erfolgreichen Start in Sauerstoff-Therapie benötigt die Krankenversicherung diese Informationen:

  • Patient:innen-Daten
  • Kostenträgerkennung
  • Versicherungsnummer
  • Betriebsstättennummer
  • und die Ärzt:innennummer.

Für die Genehmigung durch die Krankenversicherung bzw. den medizinischen Dienst sind die Informationen zur medizinischen Notwendigkeit und zur Auswahl des geeigneten Therapiegerätes ebenfalls wichtig. Wichtige Informationen zur medizinischen Notwendigkeit sind:

  • Flowrate (in Ruhe, unter Belastung und im Schlaf)
  • Diagnose
  • Indikation
  • 6-Minuten-Gehtest
  • Demand-Testung
  • und BGA-Werte.

Eine BGA kann unter Umständen nicht erforderlich sein, wenn:

  • die Patient:innen bereits LTOT erhalten
  • eine Hypoxämie im Schlaf besteht
  • es sich um eine palliative Sauerstoffversorgung handelt
  • Clusterkopfschmerz als Diagnose vorhanden ist
  • es sich um eine pädiatrische Sauerstoffversorgung handelt.

Dritter Schritt: Übermittlung an ResMed Healthcare

Senden Sie uns die ausgefüllte Verordnung zu. Vorab können Sie uns unter der Faxnummer 09193 6331-20 die Verordnung schnell und einfach faxen. Wichtig: Wir benötigen die Verordnung auf jeden Fall im Original, bitte senden Sie sie an:

ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1, 91350 Gremsdorf

Falls eine Folgeverordnung von der Krankenversicherung benötigt wird, informieren wir unsere Patient:innen rechtzeitig, sodass sie bei Bedarf auf Sie zukommen können. 

Wir sind gerne persönlich für Sie da – melden Sie sich bei uns:

Eine Ärztin sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet lächelnd an einem Laptop in einem modernen Büro.
Eine Ärztin sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet lächelnd an einem Laptop in einem modernen Büro.

Sie haben weitere Fragen oder benötigen weiterführendes Material?

Wir beantworten Ihre Fragen gerne und beraten Sie bei Ihren individuellen Themen. Schauen Sie mal in unserem Supportcenter vorbei.

Hilfreiche Dokumente

Verordnungsvorlage Sauerstofftherapie

Verordnungsvorlage Sauerstofftherapie

Füllen Sie gerne unsere Vorlage direkt aus und senden sie uns zu. Selbstverständlich nehmen wir auch Ihre Klinikvorlage oder ein Muster 16.

Muster Verordnung Sauerstofftherapie

Muster Verordnung Sauerstofftherapie

Hier können Sie sich unsere Beispielverordnung mit Ausfüllhilfe anschauen.

Titrationskompass

Titrationskompass

Unser Titrationskompass hilft Ihnen, das richtige Therapiesystem für Ihr:e Patient:in zu finden

Informationsbroschüre Sauerstofftherapie

Informationsbroschüre Sauerstofftherapie

Für mehr Informationen zum Thema Sauerstoff in der häuslichen Versorgung klicken Sie hier.

Quellen

  1. Leitlinie zur Langzeit- Sauerstofftherapie, AWMF- Registernummer 020-002, S2k-Leitlinie herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP)