In drei Schritten zur Sauerstoff-Verordnung
Sobald die ärztliche Indikation für eine Langzeit-Sauerstofftherapie (LOT/LTOT) vorliegt, übernehmen wir die Abwicklung der Versorgung mit dem entsprechenden Therapiegerät.
Erster Schritt: Geeignetes Therapiegerät auswählen
Wir schauen uns den Status Quo immer individuell an. So wird bei der Auswahl neben dem stationären Therapiesystem auch ein mobiles System verordnet, sofern Patient:innen noch mobil sind.
Hierbei wird auch die häusliche Situation betrachtet: Haus mit mehreren Stockwerken, Wohnung, Garten?
Für die geeignete Auswahl des Sauerstoffgerätes werden benötigt:1
- die erforderliche Sauerstoff-Flussmenge in Ruhe und unter Belastung
- Beurteilung der Mobilität der Patient:innen
- Klärung, ob Demandfähigkeit vorhandenen bzw. nicht vorhanden ist
- und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Faktoren
Zweiter Schritt: Ausfüllen der Verordnung
Für den erfolgreichen Start in Sauerstoff-Therapie benötigt die Krankenversicherung diese Informationen:
- Patient:innen-Daten
- Kostenträgerkennung
- Versicherungsnummer
- Betriebsstättennummer
- und die Ärzt:innennummer.
Für die Genehmigung durch die Krankenversicherung bzw. den medizinischen Dienst sind die Informationen zur medizinischen Notwendigkeit und zur Auswahl des geeigneten Therapiegerätes ebenfalls wichtig. Wichtige Informationen zur medizinischen Notwendigkeit sind:
- Flowrate (in Ruhe, unter Belastung und im Schlaf)
- Diagnose
- Indikation
- 6-Minuten-Gehtest
- Demand-Testung
- und BGA-Werte.
Eine BGA kann unter Umständen nicht erforderlich sein, wenn:
- die Patient:innen bereits LTOT erhalten
- eine Hypoxämie im Schlaf besteht
- es sich um eine palliative Sauerstoffversorgung handelt
- Clusterkopfschmerz als Diagnose vorhanden ist
- es sich um eine pädiatrische Sauerstoffversorgung handelt.
Dritter Schritt: Übermittlung an ResMed Healthcare
Senden Sie uns die ausgefüllte Verordnung zu. Vorab können Sie uns unter der Faxnummer 09193 6331-20 die Verordnung schnell und einfach faxen. Wichtig: Wir benötigen die Verordnung auf jeden Fall im Original, bitte senden Sie sie an:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1, 91350 Gremsdorf
Falls eine Folgeverordnung von der Krankenversicherung benötigt wird, informieren wir unsere Patient:innen rechtzeitig, sodass sie bei Bedarf auf Sie zukommen können.
Wir sind gerne persönlich für Sie da – melden Sie sich bei uns: