NIV-Therapie Versorgungsvereinbarung – Leistung & Abrechnung

Wir haben in der Regel mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung einen Versorgungsvertrag bzw. eine Vereinbarung getroffen. Auf dieser Grundlage bieten wir Ihnen einen umfassenden Service und unterstützen Sie bei Ihrer Therapie. Sobald uns die Verordnung und alle dazugehörigen Versichertendaten von Ihnen vorliegen, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Für Privatversicherte können wir diese Leistung ggf. bei Vorlage einer unterzeichneten Einverständniserklärung übernehmen. 

Unsere Leistungen im Überblick

Die Leistungsinhalte, die wir im Rahmen einer Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind sehr individuell. Unser Patient:innenenservice hilft Ihnen hier gerne weiter. Die folgende Information soll Ihnen eine erste Orientierung sein. Im Rahmen dieser Vereinbarung bieten wir eine Vielzahl an Leistungen an. In der Regel umfassen diese 

Therapiegerät

Wir stellen Ihnen ein Therapiegerät gemäß Verordnung zur Verfügung. Unsere Services:

  • Therapiebegleitung von Anfang an, in ganz Deutschland – telefonisch, persönlich vor Ort, in unseren Filialen oder digital
  • Einstellung des Gerätes nach ärztlichen Vorgaben und Ihren individuellen Anforderungen sowie Einweisung in die Handhabung des Gerätes
  • Telefonische Erreichbarkeit, bundesweites Filialnetz
  • Technischer Service ob Einrichtung, Wartung oder Reparatur wir sind für Sie da 

Digitale Therapiebegleitung

Der Start in die Beatmungstherapie (nicht-invasive Beatmung) kann anfangs mit vielen Unsicherheiten verbunden sein. Die Therapie ist neu für Sie und deshalb ist es ganz normal, dass Fragen aufkommen. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit an, sich von uns in Ihrer Therapie digital begleiten zu lassen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten. 

Rund um das Zubehör

Erneuerung Zubehör

Eine Erneuerung des Zubehörs empfehlen wir regelmäßig, mindestens einmal im Jahr.  So ist z. B. ein korrekter Maskensitz wichtig für Ihre Therapie. Dieser kann gestört sein durch Abnutzung des Maskenkissens, Verschleiß am Kopfband oder am Schlauch und einen Austausch erforderlich machen. Ebenfalls ist ein regelmäßiger Filterwechsel am Gerät empfohlen. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Mitarbeitenden der Patient:innenberatung.  

Komfortartikel & Reisen

Wir bieten zusätzlich eine Auswahl an Komfortartikeln an. Darunter beheizbare Schläuche, die Ihre Therapie unterstützen, aber keine Kassenleistung darstellen. Hierfür werden die Kosten durch Sie selbst getragen. Auch hierbei hilft Ihnen unser Servicetelefon gerne weiter. Weitere Informationen haben wir für Sie in den Bereichen Komfort und Mobil bleiben Reisen zusammengestellt. 

 

Persönliche Beratung

Unsere Mitarbeitenden der Patient:innenberatung am Servicetelefon oder in unseren Filialen stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Therapie zur Seite, sei es bei der Eingewöhnung oder Durchführung. Wir bieten hier eine Therapiebegleitung von Anfang an, in ganz Deutschland telefonisch, vor Ort oder in unseren Filialen. 

 

Kosten in der Therapie

Für gesetzlich versicherte Patient:innen können Kosten durch die Rezeptgebühr/Zuzahlung entstehen. Daher ein wichtiger Hinweis: Besprechen Sie eine Befreiung von der Zuzahlung mit Ihrer Krankenversicherung. Legen Sie uns immer eine Kopie des Befreiungsausweises vor, sobald Sie von der Zuzahlung befreit wurden. Eine etwaige nachträgliche Erstattung müssen Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären. 

Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns eine Kopie des Befreiungsausweises an beatmung@resmed.de oder an die Post-Adresse: 

ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1 
91350 Gremsdorf 

Gesonderte Informationen für Privatversicherte:
Für privatversicherte Patient:innen ist die Erstattung höchst individuell und abhängig von Ihrem gewählten Versicherungstarif. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung. Komfortartikel, wie Reinigungsmittel oder beheizbare Schläuche, die kein Bestandteil der Vereinbarungen mit Krankenkassen oder -versicherungen sind, werden wir Ihnen direkt in Rechnung stellen.  Da die Vereinbarungen zwischen Ihnen und der privaten Versicherung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen immer, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. 

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Beatmungstherapie.