CPAP-Therapie: Ärztliche Verordnung & Rezept

Um Sie mit der verschriebenen Therapie versorgen zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung (Rezept) von Ihnen. Diese Verordnung liefert uns wichtige Informationen für Ihre Geräte- und Maskentherapie, wie zum Beispiel klinische Parameter und Maskentypen. Die Verordnung ist ebenfalls notwendig, um die erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe abzurechnen. Üblicherweise schließen wir eine Versorgungsvereinbarung mit Ihrer Krankenversicherung ab, welche Ihre Bedingungen festlegt. Die Verordnung ist also von großer Bedeutung für uns. Sobald uns diese vorliegt, können wir in der Regel umgehend mit der Versorgung beginnen. 

Gründe für die Abgabe einer Verordnung & Rezept

  1. Die erste Versorgung 
    Für die Erstausstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Diese Verordnung beinhaltet wichtige Parameter, um das passende Gerät und die richtige Maske auszuwählen (z. B. Typ des Geräts und der Maske, klinische Werte). 
  2. Rund um die Ersatz-Versorgung  
    Für die in der Versorgungspauschale enthaltenden Kassen- bzw. Versicherungsleistungen benötigen Sie in der Regel kein Rezept (z. B. Gerätefilter, medizinisch notwendiger Ersatz von Maske oder Maskenkissen, Kopfband oder Schlauch). Es gibt nur wenige Ausnahmen, die bei einer Zubehör-Ersatzbestellung ein Rezept der behandelnden Ärzt:in verlangen. Dazu klären wir Sie am besten im persönlichen Gespräch direkt auf. 
  3. Veränderungen der Therapie 
    Bei medizinischen Anpassungen ist ein Rezept erforderlich. Hierzu zählen z. B. Druckdaten, Veränderungen des Modus- oder Therapielevels. Halten Sie bitte Rücksprache mit Ihre:r Ärzt:in, damit Ihnen das entsprechende Rezept ausgestellt wird und wir alles Weitere in die Wege leiten können. 
  4. Weiterführung der Versorgung  
    Oft ist für die Fortsetzung der laufenden Therapie kein weiteres Rezept notwendig. Sollte dies doch der Fall sein, fordern wir ein neues Rezept an, um die Weiterführung Ihrer Versorgung (Folgeversorgung) zu gewährleisten. Im Allgemeinen stellt die Hausärzt:in ein solches Rezept aus.

Zusendung einer Verordnung & Rezept

Wir benötigen Ihre Verordnung oder Ihr Rezept immer im Original, um es mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können. Sind Sie privat versichert, genügt uns eine Kopie. Das Original benötigt ggf. Ihre Versicherung (und/oder die Beihilfestelle) und wird in der Regel gemeinsam mit unserer späteren Rechnung eingereicht. Sie haben folgende Möglichkeiten: 

Per Post: Senden Sie die Verordnung oder das Rezept bitte an die folgende Adresse:  
ResMed GmbH & Co. KG
Mahatma-Gandhi-Platz 3
81248 München 

Per E-Mail: Senden Sie die Verordnung oder das Rezept gerne vorab an Kundenberatung@resmed.de.  
So können wir schneller für Sie tätig werden. Sind Sie gesetzlich versichert, benötigen wir im Nachgang zusätzlich das Original. 

Rezeptgebühr und Zuzahlungsbefreiung

Für gesetzlich versicherte Patient:innen wird jährlich eine Zuzahlung bzw. Rezeptgebühr für die Versorgungsleistung erhoben. 

Für Patient:innen ab dem 18. Lebensjahr ohne Befreiungsbescheid gilt: Gesetzlich versicherte Patient:innen haben eine Rezeptgebühr von 10 Euro je Rezeptlaufzeit zu leisten. Die Rezeptlaufzeit für Ihre Therapie dauert i. d. R. ein Jahr. Die Gebühren werden nach der letzten Leistung einer laufenden Heilmittelverordnung erhoben. Wir senden Ihnen eine Rechnung per Post zu, damit Sie die Zuzahlung begleichen können. Die Rezeptgebühr erhalten die Krankenversicherungen. Wir nehmen hierfür lediglich die Verrechnung vor. Dies erfolgt jedes Jahr. 

Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsausweises.

Per Post: 
ResMed GmbH & Co. KG
Mahatma-Gandhi-Platz 3
81248 München 

Per E-Mail: Kundenberatung@resmed.de

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die CPAP-Therapie.