CPAP-Therapie Versorgungsvereinbarung: Leistung & Abrechnung
Wir haben in der Regel mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung einen Versorgungsvertrag bzw. eine Vereinbarung getroffen, die es uns erlaubt, die Schlafapnoetherapie einzuleiten. Auf dieser Basis bieten wir Ihnen einen umfassenden Service und unterstützen Sie von Beginn an. Sobald uns die Verordnung sowie alle dazugehörigen Versichertendaten von Ihnen vorliegen, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Für Privatversicherte können wir diese Leistung ggf. bei Vorlage einer unterzeichneten Einverständniserklärung übernehmen.
Unsere Leistungen im Überblick
Die Leistungsinhalte, die wir im Rahmen einer Vereinbarung mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind sehr individuell. Unser Patientenservice hilft Ihnen hier gerne weiter. Die folgende Information soll als erste Orientierung dienen. In Ihrem Versorgungszeitraum erhalten Sie in der Regel folgende Bestandteile:
Therapiegerät
Wir stellen Ihnen ein Therapiegerät gemäß Verordnung zur Verfügung. Unsere Services für Sie:
- Therapiebegleitung von Anfang an, in ganz Deutschland – telefonisch, in unseren Filialen, vor Ort oder digital
- Einstellung des Gerätes nach ärztlichen Vorgaben und Ihren individuellen Anforderungen
- Einweisung in die Handhabung des Gerätes
- Telefonische Erreichbarkeit, bundesweites Filialnetz
- Technischer Service: Ob Einrichtung, Wartung oder Reparatur, unsere Mitarbeiter:innen sind für Sie da.
Digitale Therapiebegleitung
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Nutzung unserer myAir™-App an. Hier finden Sie neben Ihren nächtlichen Therapieergebnissen viele kurze und auf Sie zugeschnittene unterstützende Videos und Zusatzinformationen, die Ihre Behandlung ergänzen können. Das macht Sie zu einem Profi Ihrer eigenen Schlaftherapie. Weiterhin bieten wir Ihnen die Teilnahme an unserem digitalen Patientenmanagement AirView™ an. Diese Services sind für Sie kostenfrei. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten.
Rund um das CPAP-Zubehör
Ersatzzubehör
Wir empfehlen einmal im Jahr das Zubehör zu erneuern. So ist z. B. ein korrekter Maskensitz wichtig für Ihre Therapie und dieser kann durch Abnutzung des Maskenkissens, Verschleiß am Kopfband oder am Schlauch gestört sein und einen Austausch erforderlich machen. Ebenfalls ist ein regelmäßiger Filterwechsel am Gerät empfohlen. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Patientenberater:innen. Wir bieten eine Zubehör-Bestellungen per E-Mail, Telefon, Fax oder in der Filiale an.
Komfortartikel & Reisen
Wir bieten zusätzlich eine Auswahl an Komfortartikeln an, die Ihre Therapie unterstützen können, aber keine Kassenleistung darstellen. Hierfür werden die Kosten durch Sie selbst getragen. Auch hierbei hilft Ihnen unser Patientenservice gerne weiter. Wir haben hierzu Informationen im Bereich Komfort und Reisen zusammengestellt.
Persönliche Beratung
Unser Servicetelefon oder unsere Filialen stehen Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Therapie und die Therapieeingewöhnung zur Seite. Wir bieten folgende Services an:
- Telefonische Hilfestellung und Beratung
- Persönliche Beratung in unseren ResMed Healthcare Filialen
- Video-Beratung
Ihre Kosten
Für gesetzlich versicherte Patient:innen können Kosten durch die Rezeptgebühr/Zuzahlung entstehen. Daher ein wichtiger Hinweis: Klären Sie eine Befreiung von der Zuzahlung mit Ihrer Krankenversicheung. Legen Sie uns immer eine Kopie des Befreiungsausweises vor, sobald Sie von der Zuzahlung befreit wurden. Eine etwaige nachträgliche Erstattung müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns eine Kopie des Befreiungsausweises an Kundenberatung@resmed.de oder an die Post-Adresse:
ResMed GmbH & Co. KG
Mahatma-Gandhi-Platz 3,
81248 München
Für privat versicherte Patient:innen ist die Erstattung je nach Ihrem gewählten Versicherungstarif höchst individuell. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung und/oder an die Beihilfestelle.
Komfortartikel, wie Reinigungsmittel oder beheizbare Schläuche, sind kein Bestandteil der Vereinbarungen mit Krankenkassen oder -versicherungen. Diese können Sie individuell erwerben. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten.
Informationen für Privatversicherte
Da die Vereinbarungen zwischen Ihnen und der privaten Versicherung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen immer die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung und/oder mit der Beihilfestelle zu klären. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.