Sauerstoff-Verordnung von der Hausärzt:in einreichen
Um Sie mit den verordneten Hilfsmitteln versorgen zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Diese liefert uns wichtige Informationen für Ihre Therapie, wie zum Beispiel den Sauerstoffbedarf in Litern pro Minute und Ihre Mobilität im und außer Haus. Eine Verordnung ist ebenfalls notwendig, um die erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenkasse, bzw. -versicherung oder Beihilfe abzurechnen. Üblicherweise schließen wir eine Versorgungsvereinbarung mit Ihrer Krankenkasse ab, welche die Bedingungen festlegt. Die ärztliche Verordnung ist also von großer Bedeutung für uns. Sobald uns diese vorliegt, können wir in der Regel umgehend mit der Versorgung beginnen.
Gründe für die Abgabe einer Verordnung & Rezept
- Die erste Versorgung
Zur Erstausstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung für die Ausgabe Ihrer Geräte und Zubehör sowie für das Einweisungsgespräch. Diese Verordnung beinhaltet wichtige Parameter, die für die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels notwendig sind. - Rund um die Zubehör-Versorgung
Einige Krankenversicherungen benötigen für Zubehörbestellungen (z. B. Nasenbrillen) ein Rezept zur Kostenübernahme. Sollte dies der Fall sein, fordern wir dieses automatisch bei Ihnen oder direkt bei Ihre:r Ärzt:in an, sofern Sie dies wünschen. - Veränderungen der Therapie
Bei medizinischen Anpassungen, z. B. einer Änderung des Sauerstoffbedarfs, ist ein Rezept erforderlich. Halten Sie bitte Rücksprache mit Ihre:r Ärzt:in, damit Ihnen das entsprechende Rezept ausgestellt wird und wir alles Weitere in die Wege leiten können. - Weiterführung der Versorgung
Oft ist für die Fortsetzung der laufenden Therapie kein weiteres Rezept notwendig. Sollte dies doch der Fall sein, fordern wir ein neues Rezept an, um die Weiterführung Ihrer Versorgung (Folgeversorgung) zu gewährleisten. Im Allgemeinen stellt die Hausärzt:in ein solches Rezept aus.
Ihre Optionen für den Versand der Verordnung oder des Rezepts
Wir benötigen Ihre Verordnung oder Ihr Rezept immer im Original, um es mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Sind Sie privat versichert, genügt uns eine Kopie. Das Original benötigt ggf. Ihre Versicherung und Sie reichen es in der Regel gemeinsam mit unserer späteren Rechnung ein.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
Per Post:
Senden Sie das Rezept bitte an die folgende Adresse:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf
Per E-Mail:
Senden Sie das Rezept gerne vorab an beatmung@resmed.de.
So können wir schneller für Sie tätig werden. Sind Sie gesetzlich versichert, benötigen wir im Nachgang zusätzlich das Original.
Rezeptgebühr und Zuzahlungsbefreiung
Für gesetzlich versicherte Patient:innen wird eine Zuzahlung erhoben. Für Patient:innen ab dem 18. Lebensjahr ohne Befreiungsbescheid gilt: Sie leisten eine Zuzahlung in Höhe von mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Wir senden Ihnen eine Rechnung zur Begleichung der Zuzahlung per Post zu. Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns eine Kopie des Befreiungsausweises an beatmung@resmed.de oder an:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf