Sauerstoff Versorgungsvereinbarung: Leistung und Abrechnung
Wir haben in der Regel mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung einen Versorgungsvertrag bzw. eine Vereinbarung getroffen, die es uns erlaubt die Sauerstoffversorgung einzuleiten. Auf dieser Grundlage bieten wir Ihnen einen umfassenden Service und unterstützen Sie bei Ihrer Sauerstofftherapie. Sobald uns die Verordnung und alle dazugehörigen Versichertendaten von Ihnen vorliegen, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Für Privatversicherte können wir diese Leistung ggf. bei Vorlage einer unterzeichneten Einverständniserklärung übernehmen.
Unsere Leistungen im Überblick
Die Leistungsinhalte, die wir im Rahmen einer Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind sehr individuell. Unser Service hilft Ihnen hier gerne weiter. Die folgende Information soll als erste Orientierung dienen. In Ihrem Versorgungszeitraum erhalten Sie in der Regel folgende Bestandteile:
Therapiegerät
Wir stellen Ihnen ein Therapiegerät gemäß Verordnung zur Verfügung. Unsere Services:
- Einstellung des Gerätes nach ärztlichen Vorgaben und Ihren individuellen Anforderungen
- Einweisung in die Handhabung des Gerätes
- Technischer Service – Ob Einrichtung, Wartung oder Reparatur, unsere Mitarbeitenden sind persönlich für Sie da
Rund um das Zubehör
Eine Erneuerung des Zubehörs, z.B. der Sauerstoffbrille, empfehlen wir regelmäßig. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Mitarbeitenden in der Patient:innenberatung. Wir bieten zusätzlich eine Auswahl an Komfortartikeln, die Ihre Therapie unterstützen, aber keine Kassenleistung darstellen. Hierfür werden die Kosten durch Sie selbst getragen. Weitere Informationen haben wir für Sie in den Bereichen Mobil bleiben – Reisen mit Sauerstoff zusammengestellt.
Persönliche Beratung
Unsere Mitarbeitenden in der Patient:innenberatung, stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Therapie zur Seite – sei es bei der Eingewöhnung oder Therapiedurchführung. Wir bieten Therapiebegleitung von Anfang an: In ganz Deutschland.
Ihre Kosten
Für gesetzlich versicherte Patient:innen können Kosten durch die Rezeptgebühr/Zuzahlung entstehen. Daher ein wichtiger Hinweis: Klären Sie eine Befreiung von der Zuzahlung mit Ihrer Krankenversicheung. Legen Sie uns immer eine Kopie des Befreiungsausweises vor, sobald Sie von der Zuzahlung befreit wurden. Eine etwaige nachträgliche Erstattung müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns eine Kopie des Befreiungsausweises an beatmung@resmed.de oder an die Post-Adresse:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf
Für privat versicherte Patient:innen ist die Erstattung je nach Ihrem gewählten Versicherungstarif höchst individuell. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung und/oder an die Beihilfestelle.
Komfortartikel, wie Reinigungsmittel oder beheizbare Schläuche, sind kein Bestandteil der Vereinbarungen mit Krankenkassen oder -versicherungen. Diese können Sie individuell erwerben. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten.
Informationen für Privatversicherte
Da die Vereinbarungen zwischen Ihnen und der privaten Versicherung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen immer die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung und/oder mit der Beihilfestelle zu klären. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.