Sauerstofftherapie Wechsel zu ResMed Healthcare: Ihr Weg zu uns
Als Vertragspartner aller gesetzlichen und der meisten privaten Krankenversicherung kümmern wir uns um einen schnellen und unkomplizierten Wechsel. Deutschlandweit sind wir einer der führenden Anbietenden und ein zuverlässiger Partner, wenn es um die Versorgung Ihrer Sauerstofftherapie geht – und das seit vielen Jahren. Wir freuen uns über Ihr Interesse an uns als Versorger. Gerne übernehmen wir im Rahmen unserer Zuständigkeiten die weiteren Schritte für Ihre Versorgung durch uns, um eine fortlaufende und reibungslose Therapie zu gewährleisten.
So geht es
-
Formular ausfüllen
Es ist wichtig, dass Sie das Formular vollständig und so genau wie möglich ausfüllen. Bitte geben Sie auch die genaue Gerätebezeichnung an. Sie finden das Formular zum Herunterladen auf diese Seite weiter unten. -
Rezept bei:m Fachärzt:in einholen
Bitte holen Sie sich ein neues Rezept mit aktuellen Therapiedaten bei Ihrer Fachärztin oder Ihrem Facharzt ein. Wir benötigen Ihre aktuellen Einstelldaten und den Nachweis, dass Ihnen die Therapie verordnet wurde. -
Rezept und Formular an uns senden
Bitte senden Sie die unterzeichnete Wahlrechtserklärung und das Rezept an wahlrechtserklaerung@resmed.de. Für uns reichen die Unterlagen in digitaler Form aus. Falls Sie es lieber per Post senden möchten, dann bitte an:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf -
Kündigung und Geräterückgabe beim aktuellem Versorger
Bitte kündigen Sie bei Ihrerm aktuellen Leistungserbringer und informieren Sie sich wegen der Rückgabe Ihres bisherigen Therapiegerätes. -
Klärung mit der Krankenkasse
Wir reichen für Sie die Unterlagen bei der Krankenversicherung ein und klären die Genehmigung. Hier brauchen Sie nichts zu tun (gilt nur für gesetzlich Versicherte).
Privatpatient:innen: Sie erhalten einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung zur Beantragung der Kostenerstattung einreichen. -
Therapieversorgung
Sobald die Versorgung abschließend geklärt ist und Rezept sowie Formular zur Wahlrechtserklärung uns vorliegen, erhalten Sie ein Schreiben von uns.
Privatpatient:innen: Sobald uns Ihre Genehmigung zum Kostenvoranschlag vorliegt, melden wir uns telefonisch zur Terminvereinbarung.